'''Urlaub''' ist die Zeit, in der eine arbeitsfähige Person von der Arbeit freigestellt ist. In Deutschland und Österreich wird unter Urlaub in der Regel der Erholungsurlaub verstanden (Schweiz: ''Ferien''), in der Schweiz umgekehrt nur andere Urlaubsarten als Ferien.
Etymologie
Das Wort ?urloub? stand im entstanden ist.
Geschichte
Sprachgeschichtlich geht der Begriff ''Urlaub'' auf das und e Substantiv ''urloup'' zurück, das zunächst ganz allgemein ?Erlaubnis? bedeutete. In der höfischen Sprache der mittelhochdeutschen Zeit bezeichnete es dann die Erlaubnis wegzugehen, die ein Höherstehender oder eine Dame dem erteilen konnte. So baten im Ritter ihren en um ''urloub'', also um ?Urlaub?.
In alten ern kommt das Wort Urlaub auch in der Bedeutung vor, dass eine Beziehung (z. B. durch die Walz von Handwerksgesellen) eine Zeitlang ?stillgelegt? wird. Eine weitere Überlieferung ist, wenn die (aus der Land- oder Weinwirtschaft) eingebracht war, konnten die Knechte und Mägde zum Altbauern, dem ?Ur? gehen und um Er?laub?nis fragen. Gab dieser die Erlaubnis, wurde auch oft zugleich ein ?? zur Vergnügung mit ausbezahlt.
Später wandelte sich die Bedeutung: Urlaub wurde als ?offizielle vorübergehende Freistellung von einem Dienstverhältnis? verstanden, allgemeiner dann als ?dienst- oder arbeitsfreie Tage, die der Erholung dienen?.
Zum ersten Mal taucht der Begriff ? offenbar ganz geläufig im Sprachgebrauch ? in Publikationen des späten 17. Jahrhunderts auf. Ein sehr früher Eintrag findet sich in den vom Juni 1691. Am Ende eines literarischen Artikels schreibt der Autor: ?Ehe wir aber den Leser völlig Urlaub geben / wollen wir noch von zweyen herrlichen Griechischen Scribenten / die man in Leipzig wieder neu aufflegen wird / etwas melden ??
Die Anfänge des bezahlten Jahresurlaubs liegen im Urlaub bekommen, nach Paris zu reisen?.
In der Schweiz hingegen wird der ausschließlich als Ferien (vom lateinischen ''feriae'' für ''Festtage'') bezeichnet, so in .
Allgemeines
Umgangssprachlich ist, wenn von Urlaub gesprochen wird, in Deutschland und in Österreich häufig der gemeint, in der Schweiz hingegen umgekehrt ziemlich alle Urlaubsarten ausser dem Erholungsurlaub (der als Ferien bezeichnet wird).
Der Erholungsurlaub ist ''eine'' Art von Urlaub. Welche Art Urlaub gemeint ist, hängt von seiner Zweckbindung ab. Beim Erholungsurlaub steht die und des s, beim die und eigener oder fremder im Vordergrund. Der Urlaub stellt die Arbeitskräfte temporär von ihrer Arbeitspflicht frei. Zu den Arbeitskräften gehören Arbeitnehmer, , , en oder auch .
Die sprachliche Trennung zwischen Urlaub ( ''Urlaub'', ) kommt in vielen Sprachgemeinschaften oder Länder zum Ausdruck, wobei e nicht mitzählen; in anderen, so in Deutschland, fehlt diese Trennung.
Arten
Es gibt folgende Urlaubsarten (Länderspezifische Arten siehe weiter unten):
{| class="wikitable" style="padding:1em; vertical-align:top; border:2px;"
|-
! Urlaubsart
!
|-
| || dient der lichen des Arbeitnehmers
|-
| , , || ist ein Zeitraum unbezahlter nach der eines
|-
| (D, A) Ferien (CH) || dient der und der der .
|-
| ''Unbezahlter Urlaub'' || beruht auf einer freiwilligen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und lässt die Hauptpflichten aus dem ( und ) ruhen.
|}
Eine Sonderform von Urlaub heißt . Vor allem Lehrer und andere Beamte nutzen diese Möglichkeit, bei einem Einkommen von z. B. 80 % des ursprünglichen Monatsgehaltes nach vier Jahren ein ?Urlaubsjahr? einzulegen.
Beurlaubung
Die Beurlaubung ist in der aufgenommen werden.
International
Deutschland
Wichtigste Rechtsgrundlage ist das angeordnet werden, so dass ein großer Teil der Arbeitnehmer zur selben Zeit Erholungsurlaub nehmen muss.
Österreich
In beträgt der Urlaub nach einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage ( ff. Bauarbeiter-UrlaubsG.
Schweiz
In der wird anstatt von Urlaub von ?Ferien? gesprochen. Die Schweizer ''fahren'' nicht in den ''Urlaub'', sondern ''gehen'' in die ''Ferien''. Das Wort ?Urlaub? wird in der Schweiz verwendet für die Abwesenheit von dienstlicher (, , usw.), wobei die Beurlaubten meist auch im Urlaub den Regeln, bzw. dem Recht des betreffenden Dienstes unterstehen.
Nach ff. OR geregelt.
Europäische Union
In der haben nach Abs. 2 Arbeitnehmer unter anderem das Recht auf bezahlten .
Der (EuGH) entschied im November 2018, dass Arbeitnehmer den ihnen nach zustehenden Urlaub (also den gesetzlichen Mindesturlaub) nicht automatisch verlieren, wenn sie zuvor keinen ''Urlaubsantrag'' gestellt haben. Urlaubsansprüche sollen nach Auffassung des EuGH nur dann automatisch verfallen, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Dies sei nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erforderlichenfalls sogar dazu auffordert, den Urlaub zu nehmen und ihm mitteilt, dass der nicht genommene Urlaub am Ende des zulässigen Übertragungszeitraums oder am Ende des ses verfallen wird.
Wirtschaftliche Aspekte
Der Erholungsurlaub gilt gemeinhin als ?schönste Zeit des Jahres? und ist als unentziehbare gesetzlich bedingte zurückgewonnen werden kann.
Da an freien Tagen (Urlaub, Sonn- und Feiertage) nicht gearbeitet wird, wirkt sich dem dauerhaft ausgleichend entgegenwirken können.
Abgrenzung
Als hingegen werden (außerhalb der Schweiz) Zeiträume bezeichnet, in denen eine vollständig schließt (, , usw.).
Siehe auch
- , (?13./14. Monatsgehalt?)
Weblinks/Literatur
Einzelnachweise
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